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Der rechtssichere Fuhrpark-Betrieb

Compliance-Service für Fuhrpark und Transport

Ziel eines jeden Fuhrpark-Betriebs muss es sein, die persönlichen Risiken und Kosten für alle Beteiligten durch Kontrollen, Dokumentationen und Information zu minimieren. Das alles kann ein Compliance-System. Und wir von Safety-Act.de erklären Ihnen, wie man es einrichtet und managt. So helfen wir, Erträge zu sichern, Einsparungspotenziale zu heben, Streit mit den Behörden zu vermeiden. Unser Compliance-Service entlastet Sie als Verantwortliche nachhaltig.

Darüber hinaus schulen wir alle relevanten Inhalte für die unterschiedlichen Zielgruppen mit unserem Seminarangebot praxiswissen-fuhrpark.de. Diese Schulungen bieten wir unseren Kunden auch gerne mobil an mit Hilfe unseres Sonderfuhrparks avb-logistik.deSafety ACT steht für Sicherheit durch Analyse, Controlling und Training.

KUNDEN

Fuhrpark-Compliance: In vielen Branchen wichtig

Im engeren Sinne beginnt ein Fuhrpark dort, wo ein Unternehmen einen Firmenwagen auf die Straße schickt. Kompliziert wird es bei vielen Firmenwagen, noch komplizierter bei großen und schweren Fahrzeugen oder bei vielen Fahrzeugen unterschiedlicher Bauart. Hier finden Sie eine Übersicht der besonderen Herausforderungen des Fuhrpark-Betriebs in unterschiedlichen Branchen:

AGRARWIRTSCHAFT

BAUWIRTSCHAFT

GEWERBE

HANDWERK

INDUSTRIE

KOMMUNEN

TAXI & BUS

WERKSTATT & VERMIETUNG

MARk GOSEWEHR

Der Kopf hinter Safety Act

Gründer und Kopf des Teams von Safety-Act.de ist Mark Gosewehr, einer der profiliertesten Fuhrpark-Berater Deutschlands. Gosewehr berät seit fast 20 Jahren Unternehmer vieler Branchen und Größen in Sachen rechtssicherer Fuhrparkbetrieb. Sein umfassendes Know-how macht ihn zu einem gefragten Gesprächspartner derer, die für die Geschäfte und Finanzen zuständig sind. Denn er kennt alle Schwachstellen und weiß, wie man sie beseitigt. Und er kennt auch alle Optimierungspotenziale, die sich in jedem Fuhrpark verbergen.

Praxisorientierung sichert Respekt

Seine langjährige Erfahrung als Berufskraftfahrer und Sicherheitstrainer schätzen nicht zuletzt die Fahrer. Denn er langweilt in seinen Trainings nicht mit Paragrafen,  sondern sagt in verständlichem Deutsch, wie jeder Einzelne seinen Job sicherer und besser machen kann. Und erklärt nicht nur am Bildschirm, sondern gerne auch hinter dem Lenkrad, auf der Ladefläche und im Zweifel auch unter dem Fahrzeug wie es geht. Das sichert ihm einen hohen Respekt.

Brückenbauer zwischen vielen Fronten

Gosewehr ist in der Lage, Brücken zu bauen: zwischen Unternehmensleitungen und Betriebsräten, zwischen Ausbildern und Azubis, zwischen Disponenten und Fahrern und nicht zuletzt auch zu den Behörden. Gosewehr begleitet Qualifizierung und Weiterbildung im Fuhrparkbetrieb und unterstützt bei Betriebsprüfungen und Umstrukturierungen.
Mark Gosewehr
REFERENZEN

Expertise aus vielen hundert Fällen

Mark Gosewehr und sein Team betreuen seit mehr als 20 Jahren Unternehmen in ganz Deutschland. Darunter sind große Namen der Lebensmittelherstellung und des Lebensmittelhandels, mehr als ein Dutzend Agrargenossenschaften, Spediteure und Kuriere aller Art. Aber auch Baufachhändler und Bauunternehmen. Allen gemein ist, dass sie mittlere bis große Fuhrparke mit vielen Fahrzeugen und Fahrern betreiben.

Auftraggeber sind in der Regel die Unternehmen. Die Kunden im eigentlichen Sinne sind die Vorstände und Geschäftsführer, Betriebsräte, die Disponenten und Fuhrparkverantwortlichen und nicht zuletzt die Fahrer. Sie alle profitieren von dem umfassenden Praxiswissen des Safety-Act-Teams. Sowohl in der Analyse und Beratung, bei der Einrichtung wie auch im Betrieb eines Fuhrpark-Management-Systems. Und nicht zuletzt in den Feldern Schulung und Information.

PRODUKTE

Leistungen

I Analyse ihres Fuhrparks
  • Bestandsaufnahme Fahrzeuge und evtl. zu beachtende besondere Regelwerke
  • Prüfung interne Organisation
  • Prüfung Einkauf und Wartung
  • Prüfung Fahrer und ggf. interne Vereinbarungen
  • Prüfung interne Dokumentation
  • Risikoanalyse/n
  • Vorlage priorisierter To do-Empfehlungen
II Ausarbeitung evtl. nötiger Optimierungskonzepte
  • Organisation
  • Einkauf/Wartung
  • Schulung/Unterweisung
  • Dokumentation
III Umsetzung Optimierungen (gesamt oder in Teilen)
  • Einrichtung Kontroll- und Berichtswesen
  • Übergabe in laufende Betreuung intern oder Übernahme extern
IV Compliance-Service 24/7 (vor allem Per Telefon oder E-Mail)
  • Beratung bei aktuellen Auseinandersetzungen mit Behörden, Abwehr von Sanktionen oder Auflagen
  • Abwehr von Anwürfen aus der Öffentlichkeit
  • Beratung bei Streit mit Wettbewerbern
  • Unterstützung bei Problemen mit Kunden oder Dienstleistern
  • Unterstützung vor Gesprächen mit Mitarbeitern oder Betriebsrat
V Projektweise Beratung zu weiteren Fuhrpark-Optimierungen
  • Personalakquise
  • Personalauswahl
  • Mitarbeiter-Qualifizierung
  • Einkauf Fahrzeuge
  • Einkauf Dienstleistungen
  • u.v.a.m.
Hinweise zur Organisation: Wir erbringen die Leistungen I bis III und V in Form von Projekten auf Basis von Werkverträgen, den unter IV beschriebenen Compliance-Service bieten wir Ihnen gerne eine Service-Pauschale, deren Höhe sich nach der Größe Ihres Fuhrparks richtet.
KOOPERATIONEN

In einem starken Netzwerk bleibt keine Frage offen

Ziel unserer Arbeit ist es stets, schnell zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu kommen, um eine ebenso teure wie Zeit und Energie zehrende Deeskalation zu vermeiden. Die allermeisten Fälle können wir aus eigener, 20-jähriger Erfahrung sicher lösen. In darüber hinaus gehenden Fragen ziehen wir die Expertise hoch spezialisierter Fachanwälte oder andere Fachberater hinzu:

Wettbewerbsrecht:
RA Matthias Schnabel, Freiburg

Digitale MA-Akquise:
KonText-Kontor, Halle Westfalen

Arbeits- und Transportrecht:
RA Volker Lindner, Freiburg

Darüber hinaus verfügen wir über beste Kontakte in viele relevante Behörden sowie zu den meisten Fahrzeugherstellern und Systemlieferanten.

 

FAQs

Häufige Fragen und unsere Antworten darauf

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antworten darauf für die Verantwortlichen von gewerblichen Fuhrparken in Speditionen, Werkverkehren, in der Bau- und Agrarwirtschaft, in Handwerksbetrieben, bei Pflegediensten und Lieferservices, in der kommunalen Wirtschaft, bei Ministerien, NGOs und allen anderen gewerblichen Unternehmen.

Ein Fuhrpark beschreibt die Gesamtheit aller Gebrauchsfahrzeuge eines Unternehmens oder einer Einrichtung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Fahrzeugen um Lkw oder Pkw handelt.

Fuhrparke findet man keineswegs nur im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr. Ein Fuhrpark ist auch die Flotte eines Pflegedienstes, eines Lieferdienstes, der gesamte Fahrzeugbestand eines Handwerksbetriebs und selbst schon ein der zwei Fahrzeuge jeder anderen Art von Gewerbebetrieb.

Wenn eine Firma Halterin ist, haftet stets – neben dem Fahrer oder der Fahrerin – die Geschäftsführung. Bei Verkehrsverstößen gibt es auch für beide Punkte.

Ja, schon. Da es für das Delegieren jedoch sehr hohe Anforderungen gibt, werden diese häufig in Verfahren seitens der Behörden ausgehebelt. Gesellschaftsrechtlich bleibt man somit verantwortlich. Intern kann man natürlich Fuhrpark- und Transportverantwortliche benennen.

Zuallererst mal für die, die sinnbildlich ihren Kopf für die Vergehen von Mitarbeitenden hinhalten müssen. Aber auch für die, die die Kosten im Griff behalten müssen. Denn Verstöße stellen immer Störungen im Betriebsablauf dar. Und kosten meistens auch Geld, das man lieber als Gewinn verbucht hätte.

Bußgeldbescheide gehen direkt an die Fahrer privat, oft auch parallel an die Geschäftsführung der Firma. Sollte ein Unternehmen die Strafen für ihre Fahrer zahlen stellen diese Zahlungen einen geldwerten Vorteil dar, welcher versteuert werden muss. Zudem bleiben solche Strafen bilanzneutral und mindern steuerrechtlich nicht den Gewinn.

Zum einen die ausschließliche Beförderung von Waren für Zwecke des eigenen Unternehmens. Zum anderen auch Transporte auf Rechnung Dritter mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen kleiner gleich 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Und auch nicht das Beauftragen von Speditionen oder Transportdienstleistern beim Einsatz von Fahrzeugen bis einschl. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.

Die Polizei, das BAG (Bundesamt für Güterverkehr), der Zoll und je nach Region und Schwerpunkt sogar in Kombination mit Fachabteilungen des jeweiligen Landkreises wie zum Beispiel den Veterinärämtern.

Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge.

Illegale Beschäftigung und Einhaltung des Mindestlohngesetzes.

Alle Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung.

Die Einhaltung des Fahrpersonalrechts (u.a. Lenk- und Ruhezeiten und die Benutzung EG-Kontrollgeräte), des Güterkraftverkehrsrecht und Werkverkehrsrecht, des Pesonenbeförderungsgesetzes und der Mautpflicht.

Das BAG ist zuständig für die Kontrolle Mautpflichtigen Strecken auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen nach dem Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG).

Gute Frage. Hier und da gibt es Fuhrparkleiter, die die Komplexität des Betriebs im Griff haben und sich nicht von der Vielzahl der täglichen Ereignisse von den wirklich wichtigen Kontrollaufgaben ablenken lassen. Viele Betriebe haben die Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt, in anderen arbeiten Zuständige, deren Sach- und Fachkunde der Vielzahl kritische Themen nicht gerecht werden. Bei Auffälligkeiten in Straßenkontrollen werden anschließend die zuständige Gewerbeaufsicht oder die zuständige Straßenverkehrsbehörde benachrichtigt. Nicht selten wird dann eine Betriebsprüfung in den Unternehmen veranlasst.

Am lautesten wird es, wenn der Chef seinen Führerschein abgeben muss. Oder dann, wenn die Versicherung für Schäden nicht aufkommen will, weil es erkennbare technische oder organisatorische Mängel gab. Auch Prozesse oder langwierige Auseinandersetzungen mit Polizei, Staatsanwaltschaften oder der BAG machen keinem wirklich Freude.

Den Aufbau und Betrieb eines innerbetrieblichen Regelwerks, wie mit bestimmten Vorgängen und Situationen im Zusammenhang mit betrieblichen Fahrzeugen umzugehen ist. Auch Maßnahmen bei Nichteinhaltung sollten darin festgelegt werden.

Man darf. Wichtiger ist jedoch die Frage, ob man alles geregelt hat, um Gesetzesverstößen und Schäden Dritter vorzubeugen. Ob man das tut, in dem man gut ausgebildete Leute einstellt, seine Mitarbeiter coachen lässt oder gleich von externen Beratern die Arbeit machen lässt, spielt jedoch keine Rolle.

Aber ja. Viele könnten, wenige tun es. Das hat was mit dem Know-how der eigenen Leute zu tun. Dann auch mit der mangelnden Verfügbarkeit von leicht bedienbaren Kontrollsystemen. Hilfreich ist es, sich für den Start einen Berater ins Haus zu holen, der zum einen die nötigen Kontrollinstrumente aufbaut und zum anderen die eigenen Mitarbeiter so weit schult, dass sie den Betrieb allein managen können.

Die Zahl der Anbieter lässt sich in Deutschland an einer Hand abzählen, denn das ganze Themenfeld ist überaus breit und in sich komplex. Zum einen gibt es Fachanwälte für Verkehrsrecht, die sich auf die Belange der gewerblichen Fuhrparkbetreiber spezialisiert haben. Zum anderen gibt es erste Software-Anbieter, die daran arbeiten, das ganze Thema abzubilden.

Ja, es gibt erste Versuche, die Vielzahl möglicher Eckpunkte eines Fuhrparks in einer Software zu bündeln. Für den praxisorientierten Profi ist das aber noch unbefriedigend, weil viele wichtige Fragen durch die aktuellen Systeme noch unbeantwortet bleiben.

Womit soll man anfangen, es gibt so viele. Ja vielleicht mit fehlenden Kontrollen von Mensch und Technik. Oder mit fehlender Dokumentation, unzulänglichen Dokumenten, mangelnder Wartung. Und, und, und.

Jede Branche steht vor anderen Herausforderungen. Was für den einen wichtig ist, berührt den anderen vielleicht gar nicht. Aber alle müssen sich an die Gesetze halten, denn sie betreiben im übertragenden Sinne gefährliche, mobile Maschinen.

Sie sind Pflicht vor der ersten Inbetriebnahme sowie mit jährlichen Wiederholungen. Die Dauer und die Inhalte sind jedoch sehr differenziert. Auf der einen Seite reichen Ein- und Unterweisungen für die Fahrzeugnutzung aus. Auf der anderen Seite – zum Beispiel für Fahrer, die Fahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bewegen – sind 35 Std. Weiterbildung in 5 Jahren Pflicht. Generell sind Intensiv-Schulungen hilfreich, weil sie die Sicherheit deutlich steigern und die Kosten nachhaltig erheblich reduzieren können.

Mein wichtigster Tipp: Er oder sie sollte wissen, worüber er oder sie spricht. Im Vordergrund sollten die täglichen Belange des Unternehmens und des Personals stehen. Ich würde nur einen Ausbilder auswählen, der das nötige Gespür für die praktische Relevanz hat. Und ich würde auch dort nervös, wo nur die Module abgespult werden. Praxiswissen ist gefragt, das Zeigen wichtiger als das Erklären. Und mit mehr Pragmatismus steigt automatisch die Glaubwürdigkeit.

Fragen Sie einfach jene, die solche Seminare schon besucht haben. Wo haben sie sich gelangweilt, wo fanden sie es spannend? Wo haben sie nur Zeit abgesessen, wo etwas gelernt und für die Arbeit mitgenommen? Falls Sie nicht fündig werden, fragen Sie Mark Gosewehr!

Auf die Befähigung. Und auf das Wissen. Sind alle benötigten Voraussetzungen (inkl. Führerschein) beisammen und gültig? Kann der Fahrer mit dem ihm zugedachten Fahrzeug sicher umgehen? Kennt sich der Fahrer auf den geplanten Routen aus? Es gibt noch hunderte Dinge mehr, die es zu beachten gilt. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich einen Berater wie Mark Gosewehr dazu!

Na klar. Nur einfacher wird es nicht, weil die Nachfrage seit langem größer ist als das Angebot. Aber es lohnt darüber nachzudenken, ob und wem man mehr zu bieten hat als der bisherige Arbeitgeber. Einen besonderen Stellenwert genießt hierbei wieder die Art und Weise, wie man miteinander umgeht, also die Wertschätzung des Mitarbeiters. Und es lohnt auch nachzudenken, wo man die künftigen Mitarbeiter am besten erreicht. Hier sollte man Berater oder erfahrene Werber fragen, was heute so alles funktioniert.

Weil wir nur ein Ziel haben: Handeln im Sinne Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter! Wir haben kein Interesse daran, Rechtssicherheit durch Reduzierung von Umsätzen zu erlangen, geschweige denn Savings durch Reduzierung von Personalkosten zu generieren. Unsere Vorgehensweise setzt zusätzliche Kapazitäten und Umsatzmöglichkeiten bei gleichbleibenden Ressourcen frei.

ABC

Fachbegriffe und Ihre Bedeutung

Als Compliance-Berater und erfahrene Fuhrpark-Manager arbeiten wir beständig an den Schnittstellen von Verkehrsrecht und Kraftfahrzeugtechnik, haben viel mit Menschen und vielen unterschiedlich „tickenden“ Unternehmen zu tun. In Gesprächen fallen immer wieder eine Reihe von Fachbegriffen, die wir in unserem Fuhrpark-Glossar gerne erläutern.

In diesem Gesetz und der dazugehörigen Verordnung (BKrFQV) wird geregelt, welche Zusatzausbildung Berufskraftfahrer absolvieren. Diese Ausbildung muss zusätzlich zur Führerscheinausbildung geleistet werden. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass hiervon alle Personen betroffen sind, welche zu beruflichen Zwecken Fahrzeuge zur Güter- oder Personenbeförderung einsetzen, deren zulässige Gesamtmasse über 3,5 t liegt. Ausnahmen gibt es, diese müssen jedoch individuell geprüft werden.

ist die Transportlizenz in der Farbe Blau und Bedingung, wenn Transportdienstleistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU durchgeführt werden sollen und auch die Grundlage, wenn man Transporte in sogenannte Drittstaaten außerhalb der EU durchführen möchte. Nach Antragstellung beträgt die maximale Gültigkeitsdauer zehn Jahre.

Ein Führerschein ist ein amtliches Dokument oder eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt. Das Fehlen der passenden Fahrerlaubnis zum eingesetzten Fahrzeug ist ein Straftatbestand für den Fahrzeugführer und für den Fahrzeughalter. Bei Verwicklung in einen Unfall ohne gültige Fahrerlaubnis, kommt es in der Regel zu Regressforderungen seitens der Berufsgenossenschaft und auch seitens der Kfz-Versicherung.

Ein Fuhrpark beschreibt die Gesamtheit aller Gebrauchsfahrzeuge eines Unternehmens oder einer Einrichtung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Fahrzeugen um Lkw oder Pkw, Anhänger oder Baumaschinen handelt.

Dieser Begriff beschreibt die laufende Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines sicheren Fuhrpark-Betriebs.

Ist die größere Schwester des Werkverkehrs. Hierunter fallen anderen Arten von Transporten über 3,5 to. Gesamtgewicht. Aber die Liste der Ausnahmen ist groß, Lkw-Werkstätten, Molkereien und land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen ebenso wenig darunter wie kommunale Betriebe oder die Beförderung von Waren für gemeinnützige Zwecke.

Wird benötigt, wenn man auf Rechnung für Kunden Transporte mit Fahrzeugen größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse als Dienstleistung durchführt

die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich auch TÜV genannt – soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Lkw, Busse, Taxis und Ambulanzen müssen jährlich hin, andere Fahrzeuge erstmalig nach drei, später alle zwei Jahre. Die Abgasuntersuchung (UMA) ist Bestandteil; für Lkw und Busse sind zusätzliche Sicherheitsprüfung (SP) vorgeschrieben.

Die nationale Transortgenehmigung ist die Transportlizenz in der Farbe Gelb und Bedingung, wenn Transportdienstleistungen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden sollen. Sie wird mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer ausgegeben.

Ist der Organisator eines Warentransports von der Abholung bis zur Zustellung. Er kann den Transportauftrag im Selbsteintritt – also mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal – durchführen. Das findet jedoch nur noch selten statt. Der Spediteur beauftragt in der Regel Transportunternehmer mit der Transportdurchführung.

Die Transportlizenz ist der behördliche Nachweis, der eine Genehmigung zur Durchführung von Transport-Dienstleistungen darstellt. Sie ist in jedem Fahrzeug mitzuführen und Behörden und Verladern auf Verlangen vorzulegen.

Ist das Unternehmen, welches einen Warentransport tatsächlich durchführt, also die Ware auf seinen Fahrzeugen hat.

Kümmert sich in der Regel um eine reine Transportdurchführung und betreibt deshalb nicht die umfänglichen organisatorischen Aufgaben drumherum. Eine Abgrenzung zu Speditionen ist aber realistisch betrachtet kaum noch erkennbar.

Ist eine Person, welche den Nachweis einer Fach- und Sachkunde zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erbracht hat und von einem Unternehmen im Antragsverfahren zur Ausstellung einer Transportlizenz als verantwortliche Person benannt wird. Sollte ein interner Mitarbeiter sein, kann aber auch extern eingekauft werden.

Eine Weiterbildung beinhaltet 35 Stunden Teilnahme an Schulungen, welche den sogenannten Kenntnisbereichen (1 bis 3) und Anforderungen des BKrFQG und der BKrFQV entsprechen. Zu den Grundanforderungen gehört, dass die Ausbildungsstätte eine Anerkennung hat, der Schulungsraum behördlich abgenommen ist und der Referent behördlich zugelassen ist. Des Weiteren dürfen nur Zertifikate ausgestellt werden, wenn der Teilnehmer die volle Zeit an der Schulung teilgenommen hat. Die Modulschulungen 1 bis 5 gibt es rechtlich nicht. Sie sind von einem führenden Lehrmaterialverlag eingeführt worden und durch hervorragendes Marketing verbreitet worden. Fast alle Ausbildungsstätten arbeiten mit diesen 5 Modulen. Praxisgerechter ist eine sinnfällige Durchmischung der Themen. Fordern Sie unseren selbst entwickelten BKF-Rahmenplan an. So sehen Sie sehr schnell, was sinnvoller ist.

Auch Eigenverkehr von Industrie und Handel ist Güterkraftverkehr, der mit eigenen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern durchgeführt wird. Eine derartige Güterbeförderung stellt für das ausführende Unternehmen in der Regel eine Unterstützung des Hauptgeschäftszwecks dar. Zum Werkverkehr gehören auch Handelsvertreter, Handelsmakler und Kommissionäre, wenn sie eigene Waren mit kleineren Fahrzeugen bewegen. Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei, muss aber bei der zuständigen Behörde (BAG) angemeldet werden. Da nur eigene Waren befördert werden dürfen, ist z.T. ein hoher Anteil an sogenannten Leerfahrten zu leisten.

Beinhaltet alle Unternehmen, welche in Deutschland Werkverkehr betreiben sowie alle Fahrzeuge, welche in den Unternehmen eingesetzt werden und größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sind. Voraussetzung: Das jeweilige Unternehmen ist seiner Meldepflicht nachgekommen! Die Datei wird vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) geführt; Einsicht bekommen nur andere Behörden.

AKTUELLES

Neues für die Verantwortlichen von Fuhrparks

Als Berater der Betreiber von Werkverkehren und Fuhrparks aller Art halten wir unsere Augen in viele Richtungen offen. Was tut sich in der Gesetzgebung? Was vor den Verkehrsgerichten? Zudem interessiert uns die technische Weiterentwicklung der Fahrzeuge, der Systeme, der Software. Alles, was uns für Sie als unsere Kunden wichtig erscheint, teilen wir mit Ihnen gerne.

Unsere Trainings- und Schulungsangebote für die Transportwirtschaft

finden Sie ab sofort unter www.praxiswissen-fuhrpark.de

Vermietung von Event-Trucks für Schulung, Training und mobile Messen
finden Sie ab sofort unter www.avb-logistik.de